Sachverständiger

Telefon

0173 599 29 73

Meine Leistungen

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Rahmen von Rechtsstreiten  vor Gerichten erstellt.

Privatgutachten

Das Privatgutachten, dient als Basis zur Klärung von Sachverhalten.

Beratung & Bauabnahmen

Beratung zu offenen Fragen und unterstüttzung bei den Bauabnahmen.

Beweissicherung

Die Beweissicherung dient dem Nachweis von Schäden an Gebäuden Bauwerken o. Ä.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten, richtigerweise als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, wird im Rahmen von Rechtsstreiten (selbständiges Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren) vor Gerichten erstellt.

Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess. Das Verfahren wird von einer Partei beantragt. In dem Antrag ist der Antragsgegner zu benennen. Die Mangelbehauptungen sind darzulegen und es muss beantragt werden, die Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Das selbständige Beweisverfahren ist nicht mit einem Anwaltszwang verbunden. Aufgrund der Formanforderungen und des zu beachtenden Antragsinhalts ist eine anwaltliche Vertretung jedoch zu empfehlen. Die Sachverständigenwahl obliegt dem Gericht. Der Antragsteller kann jedoch einen Sachverständigen vorschlagen. Der Vorteil des selbständi-gen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im Prozessfall.

Die Beauftragung des Sachverständigen (Gutachters) erfolgt durch das Gericht und nicht durch die streitenden Parteien. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.

Privatgutachten

Das Privatgutachten, auch als Parteigutachten bezeichnet, dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Personen bzw. Firmen, zur Klärung von Sachverhalten oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung.

Ein Sachverständiger sollte herangezogen werden, wenn die bestellten Leistungen nicht zur Zufriedenheit des Bestellers ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Fehler (Mängel) festgehalten und objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker, wobei eine Fehlerbeseitigung (Mängelbeseitigung) detailliert vereinbart werden kann.

Beratung und Bauabnahmen

Planen sie die Anschaffung eines Gebäudes oder Investitionen und technische Änderungen an ihrer Bestandsimmobilie, so sind vorbereitende und baubegleitende Beratungen eine sinnvolle Hilfe.
Zu technischen Fragen beim Objekterwerb, wie auch die technische Begleitung während einer Bauphase stehe ich gerne zur Verfügung.

Hierzu kann die Unterstützung in der Ankauf- und Planungsphase gehören aber auch die Überprüfung der Bauausführung in jeder Phase bis zur Fertigstellung des Objektes.

Beweissicherung

Die Beweissicherung dient dem Nachweis von Schäden, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden, Bauwerken, Leitungen und Verkehrsflächen verursacht werden können. In Anlehnung an das selbständige Beweissicherungsverfahren §§ 485-487 ZPO ist im außergerichtlichen Bereich die private Beweissicherung durch Sachverständige ein probates Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Es ist üblich, vor Beginn einer Baumaßnahme den nachbarschaftlichen Bestand von Gebäuden bis hin zu Einfriedungen und öffentlichen Bereichen durch ein Beweissicherungsgutachten aufnehmen zu lassen, um nach Abschluss der Baumaßnahme den Status Quo zu Baubeginn und am Bauende vergleichen zu können. Auf dieser Grundlage kann die Differenz bewertet werden.
Eine Beweissicherung dient dem Eigentümer, dem Planer und dem Bauunternehmer zur Abwehr von Forderungen und der Durchsetzung von Ansprüchen.

Kenntnisse / Aufgabenbereiche

01

Bauphysik im Bereich Feuchte, Nässe, Wärme:

z. B.: Ortung und Ursachenklärung von Schimmelbildung,
Feuchte in Bauteilen und von Wärmebrücken

02

Bauschäden und Statik: z. B.:

Ursachenermittlung von bestehenden Bauschäden und Beurteilung der baulichen Umsetzung der Konstruktionsvorgaben aus der Statik

03

Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten: z.B.:

Feststellung und Beurteilung
von Schäden und Mängeln an Rohbauarbeiten im Mauerwerk, Verblendmauerwerkund Betonarbeiten. Beurteilung und Überprüfung der Abrechnung, Aufmaße und Bauzustandsfeststellungen

04

Historische Mauerwerksarbeiten / Denkmalpflege:

z.B.: Beurteilung und Überprüfung von Sanierungsmaßnahmen und Anwendung von historischen Handwerkstechniken im Maurerhandwerk

Meine Ausrüstungtechnik

Wärmebildkamera

Lasermesstechnik

Statiksoftware

Endoskop

Feuchtmessgeräte